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Dauerhaft ermäßigter MwSt—Satz auf gastronomische Angebote

31/01/2024

Antragsteller:

Junge Union Kreisverband Altenkirchen

Antrag

Der Landestag der JU Rheinland-Pfalz möge beschließen, sich für einen dauerhaft ermäßigten MwSt.-Satz i.H.v. 7% – statt 19% – auf gastronomische Angebote einzusetzen.

Begründung

Mit einem verringerten Mehrwertsteuersatz auf gastronomische Angebote hat die Bundesregierung Gastronomietriebe während der Corona-Pandemie unterstützt. Allerdings ist diese finanzielle Unterstützung zeitlich befristet, sodass ab Anfang 2024 wieder der alte MwSt-Satz i.H.v. 19% gelten soll.

Der Branchenverband DEHOGA hat unterdessen bereits vor einer drohenden Pleitewelle von Gastronomiebetrieben sowie massiven Preiserhöhungen für Verbraucher gewarnt. Insbesondere Rheinland-Pfalz wird mit seinen vielfältigen touristisch geprägten Regionen von jenen negativen Auswirkungen betroffen sein.

Bei vielen Einheimischen vor Ort und auch Touristen von außerhalb ist aufgrund der hohen Inflation in Deutschland noch immer eine Konsumzurückhaltung zu beobachten, die durch weitere Preiserhöhungen bei Speisen und Getränken noch verschärft werden könnte. Insofern ist es nicht verwunderlich, dass viele Familien und auch Menschen mit kleinerem Einkommen nicht bereit sein werden, für ein Hauptgericht teils 25€ oder mehr ausgeben zu müssen. Folglich werden noch weniger Menschen auswärts essen gehen, sodass unseren rheinland-pfälzischen Gastronomiebetrieben eine weitere Pleitenwelle droht.

Als JU Rheinland-Pfalz sollten wir uns für den Erhalt unseres vielfältigen gastronomischen Angebotes einsetzen und fordern daher die dauerhafte Implementierung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes in der Gastronomie.

Abstimmung

Vortum der Antragkommission:
Annahme in der vorliegenden Fassung
Votum des Landestages:
Annahme in der vorliegenden Fassung

Antragserledigung

29/01/2024

Wer? Landesvorstand der Jungen Union Rheinland-Pfalz

Was? Verweis an die Kommission Wirtschaft, Arbeit und Landwirtschaft