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Arbeitspflicht für Bürgergeldempfänger

01/02/2024

Antragsteller:

Junge Union Kreisverband Mainz-Bingen

Antrag

Die JU Rheinland-Pfalz setzt sich für eine Arbeitspflicht für erwerbsfähige Bürgergeld-empfänger ein und vertritt dies medial nach außen (insb. auf Social Media).

Begründung

Derzeit beziehen ca. 3,93 Millionen erwerbsfähige Personen in Deutschland Bürgergeld.[1] Die belastet den Staatshaushalt und mittelbar auch die Abgabenbelastung der erwerbstätigen Bevölkerung. Um die Attraktivität einer, wenn auch gering bezahlten Tätigkeit zu steigern, sollte daher eine Arbeitspflicht für erwerbsfähige Bürgergeldempfänger eingeführt werden. Diese könnte notfalls auch gemeinnütziger Art sein und durch Städte und Kommunen zugeteilt werden.

[1](https://de.statista.com/statistik/daten/studie/242062/umfrage/leistungsempfaenger-von-arbeitslosengeld-ii-und-sozialgeld/#:~:text=Im%20Jahr%202023%20bezogen%20durchschnittlich,bis%202022%20Empfänger%20von%20Sozialgeld).

 

Abstimmung

Vortum der Antragkommission:
Annahme in der vorliegenden Fassung
Votum des Landestages:
Annahme in der vorliegenden Fassung

Antragserledigung

29/01/2024

Wer? Landesvorstand der JU Rheinland-Pfalz

Was? Verweis an die Kommission Wirtschaft, Arbeit und Landwirtschaft