Arbeitspflicht für Bürgergeldempfänger
Antragsteller:
Antrag
Die JU Rheinland-Pfalz setzt sich für eine Arbeitspflicht für erwerbsfähige Bürgergeld-empfänger ein und vertritt dies medial nach außen (insb. auf Social Media).
Begründung
Derzeit beziehen ca. 3,93 Millionen erwerbsfähige Personen in Deutschland Bürgergeld.[1] Die belastet den Staatshaushalt und mittelbar auch die Abgabenbelastung der erwerbstätigen Bevölkerung. Um die Attraktivität einer, wenn auch gering bezahlten Tätigkeit zu steigern, sollte daher eine Arbeitspflicht für erwerbsfähige Bürgergeldempfänger eingeführt werden. Diese könnte notfalls auch gemeinnütziger Art sein und durch Städte und Kommunen zugeteilt werden.
[1](https://de.statista.com/statistik/daten/studie/242062/umfrage/leistungsempfaenger-von-arbeitslosengeld-ii-und-sozialgeld/#:~:text=Im%20Jahr%202023%20bezogen%20durchschnittlich,bis%202022%20Empfänger%20von%20Sozialgeld).
Abstimmung
Vortum der Antragkommission:
Votum des Landestages:
Antragserledigung
Wer? Landesvorstand der JU Rheinland-Pfalz
Was? Verweis an die Kommission Wirtschaft, Arbeit und Landwirtschaft