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Ablehnung des von der EU-Kommission geplanten Payment for Order Flow (PFOF) Verbots ab 2026

31/01/2024

Antragsteller:

Junge Union Bezirksverband Koblenz-Montabaur, Arbeitskreis Wirtschaft und Arbeit der JU Rheinland-Pfalz, Junge Union Kreisverband Koblenz

Antrag

Die Junge Union Rheinland-Pfalz fordert die EVP dazu auf, sich gegen das von der EU-Kommission geplante PFOF-Verbot auszusprechen und die JU in ihrer Argumentation zu unterstützen.

Begründung

Payment for Order Flow („PFOF“) ist eine gängige Praxis in der Finanzdienstleistungsbranche, die viele Vorteile bietet. Der PFOF ermöglicht den Kunden von Neobrokern das Handeln von Finanzprodukten auf zertifizierten Börsenplätzen zu sehr geringen Transaktionsgebühren oder gar kostenlos Dies ist möglich, weil Kundenströme und Ordervolumen an ausgewählte Handelsplätze geleitet werden. Der somit generierte Kostenvorteil ist für Kleinanleger von großem Vorteil. Vor allem für junge Menschen wird der Einstieg in den Fonds- und Aktienmarkt hierdurch erleichtert. Das attraktive Kostenmodell und die hierdurch breite Nutzung innerhalb der Bevölkerung tragen zur Demokratisierung des Finanzmarktes bei. Unser Ziel muss es sein, dass möglichst viele Menschen an den Entwicklungen des Kapitalmarktes partizipieren, um für ihre Altersvorsorge Rücklagen zu bilden. PFOF steht für günstige Transaktionsgebühren und verringert daher die Barriere, am Kapitalmarkt aktiv zu werden. Auf EU-Ebene wird ein Verbot von PFOF diskutiert.

Hauptsächlich Neobroker haben sich dieses Geschäftsmodell in den letzten Jahren zu eigen gemacht. Dies ermöglicht Privatkunden ein kostengünstiges Investieren in Aktien- und ETF (Sparpläne). Aufgrund des demographischen Wandels und der zunehmenden Probleme im umlagebasierten Rentensystem ist die private Altersvorsorge wichtiger denn je. Weiterhin sind Anleger durch Neobroker in der Lage, unabhängig von Banken oder anderen Finanzdienstleistern selbständig in eine breite Palette von Aktien und ETFs zu investieren. Diese Praxis nahm in Deutschland seit Beginn der Coronapandemie im Jahr 2020 stark zu und zeigt, dass insbesondere junge Menschen an der eigenständigen finanziellen Absicherung interessiert sind. Diese Entwicklung ist begrüßenswert und könnte durch das PFOF-Verbot zurückgedreht werden. Ein solches Verbot begünstigt große Handelsplätze und schwächt Neobroker. Es ist zu beobachten, dass die Fürsprecher eines Verbotes insbesondere aus Ländern kommen, in denen große Handelsplätze und tradierte Börsen ihren Sitz haben. Das genutzte Argument, PFOF würde schlussendlich für höhere Transaktionskosten sorgen, weil man die Kunden an einen Handelsplatz mit höheren Spreads weiterleite, ist empirisch nicht belegt. Selbst die sonst überaus kritische BaFin kommt in einer Studie zum Ergebnis:

Für Kundenaufträge mit kleineren Volumina ist die Ausführung über PFOF-gewährende Handelsplätze überwiegend vorteilhaft. Denn sofern Transaktionskosten berücksichtigt wurden, waren die Ergebnisse für Kunden mehrheitlich besser als an den Referenzmärkten.“[1]

 

PFOF nutzt also vor allem Kleinanlegern. Daher würde das an sich begrüßenswerte Ziel des PFOF-Verbotes, den Kunden zu stärken, ins Gegenteil verkehrt.

Des Weiteren hat PFOF das Potenzial, die Markteffizienz innerhalb des Neobrokermarktes zu fördern und die Liquidität zu verbessern, da es die Aktivität und den Wettbewerb zwischen Brokern anregt. Ein Verbot könnte diese positiven Effekte einschränken und das Funktionieren des Marktes beeinträchtigen. Dies gilt insbesondere aus den beiden folgenden Gründen: Erstens können unterschiedliche Neobroker unterschiedliche PFOF-Schemata anwenden, somit Alleinstellungsmerkmale für bestimmte Kundensegmente bilden und damit individuell passendere Angebote schaffen. Dies nutzt letzten Endes dem Kunden. Zweitens ist der Markt für Neobroker noch nicht konsolidiert. Neue Neobroker können weiterhin entstehen und somit den Wettbewerb verschärfen, was wiederum den Kunden besserstellt. Eine unnötige Einschränkung des Wettbewerbs verhindert diesen positiven Effekt.

Ein häufig angeführtes Argument für das PFOF-Verbot ist die Transparenz, die durch PFOF beeinträchtigt wird. Hierdurch könne der Kunde nicht beurteilen, wie viel der Broker an einer Order verdient. Dieses Argument ist allerdings nur eingeschränkt zutreffend und in diesem Kontext wenig schlagkräftig. Zunächst kann der Kunde bei Neobrokern nachvollziehen, wie hoch der Kauf- und Verkaufspreis einer Aktie oder eines ETFs ist und somit eine Spanne bestimmen, in der die PFOF sinnvollerweise liegen muss. Außerdem zahlt der Kunde, sofern überhaupt vorhanden, eine Transaktionsgebühr und bleibt von der PFOF unberührt. Die Transaktionsgebühren sind wiederum transparent und für den Kunden ein wichtiger Faktor bei der Entscheidung, welchen Broker er nutzt.

 

[1] https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Meldung/2022/meldung_2022_05_16_PFOF_Studie.html (letzter Zugriff am 15.10.2023; 21:30 Uhr)

Abstimmung

Vortum der Antragkommission:
Annahme in der vorliegenden Fassung
Votum des Landestages:
Annahme in der vorliegenden Fassung

Antragserledigung

29/01/2024

Wer? Landesvorstand der JU Rheinland-Pfalz

Was? Verweis an die Kommission Wirtschaft, Arbeit und Landwirtschaft