Jungen Menschen Wahlfreiheit eröffnen – Zweitwohnsitzsteuer abschaffen und Kommunalwahlgesetz ändern
04/11/2014
Antragsteller:
Landesvorstand, Bezirk Trier
Antrag
Der Landestag möge beschließen:
Die CDU Landtagsfraktion wird aufgefordert, eine Gesetzesinitiative zu starten, um
- durch eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) das Recht der Kommunen, eine Zweitwohnungssteuer zu erheben, dahingehend einzuschränken, dass dies nur noch oberhalb bestimmter Einkommensgrenzen möglich bleibt.
- das Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) dahingehend zu ändern, dass Zweitwohnsitze bei der Ermittlung der Einwohnerzahlen zur Bemessung der Schlüsselzuweisungen mit einem zu ermittelnden Faktor berücksichtigt werden.
- das Kommunalwahlgesetz in der Weise zu ändern, dass Bürgerinnen und Bürger zukünftig bei mehreren Wohnsitzen wählen können, ob sie in der Gemeinde des Haupt- oder des Zweitwohnsitzes ihr aktives und passives Wahlrecht ausüben wollen.
Abstimmung
Vortum der Antragkommission:
Annahme in der vorliegenden Fassung
Votum des Landestages:
Annahme in der vorliegenden Fassung