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Jungen Menschen Wahlfreiheit eröffnen – Zweitwohnsitzsteuer abschaffen und Kommunalwahlgesetz ändern

04/11/2014

Antragsteller:

Landesvorstand, Bezirk Trier

Antrag

Der Landestag möge beschließen:

Die CDU Landtagsfraktion wird aufgefordert, eine Gesetzesinitiative zu starten, um

  1. durch eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) das Recht der Kommunen, eine Zweitwohnungssteuer zu erheben, dahingehend einzuschränken, dass dies nur noch oberhalb bestimmter Einkommensgrenzen möglich bleibt.
  2. das Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) dahingehend zu ändern, dass Zweitwohnsitze bei der Ermittlung der Einwohnerzahlen zur Bemessung der Schlüsselzuweisungen mit einem zu ermittelnden Faktor berücksichtigt werden.
  3. das Kommunalwahlgesetz in der Weise zu ändern, dass Bürgerinnen und Bürger zukünftig bei mehreren Wohnsitzen wählen können, ob sie in der Gemeinde des Haupt- oder des Zweitwohnsitzes ihr aktives und passives Wahlrecht ausüben wollen.

Abstimmung

Vortum der Antragkommission:
Annahme in der vorliegenden Fassung
Votum des Landestages:
Annahme in der vorliegenden Fassung