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Führerschein mit 16 für Auszubildende in ländlichen Räumen

08/11/2014

Antragsteller:

Kreisverband Mainz-Bingen

Antrag

Auszubildende in ländlichen Räumen, deren Ausbildungsstätten nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar sind, sollen bereits mit 16 die Möglichkeit erhalten, den Führerschein der Klasse B per Sondergenehmigung zu bekommen. Für den Erhalt der Sondergenehmigung bedarf es eines allgemeingültigen Verfahrens.

Abstimmung

Vortum der Antragkommission:
Annahme in der vorliegenden Fassung
Votum des Landestages:
Annahme in der vorliegenden Fassung