Führerschein mit 16 für Auszubildende in ländlichen Räumen
08/11/2014
Antragsteller:
Kreisverband Mainz-Bingen
Antrag
Auszubildende in ländlichen Räumen, deren Ausbildungsstätten nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar sind, sollen bereits mit 16 die Möglichkeit erhalten, den Führerschein der Klasse B per Sondergenehmigung zu bekommen. Für den Erhalt der Sondergenehmigung bedarf es eines allgemeingültigen Verfahrens.
Abstimmung
Vortum der Antragkommission:
Annahme in der vorliegenden Fassung
Votum des Landestages:
Annahme in der vorliegenden Fassung