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Reform der Lehramtsausbildung

01/02/2024

Antragsteller:

Junge Union Kreisverband Bad Kreuznach

Antrag

Aufgrund des großen Lehrermangels in unserem Land, das aktuelle System der Lehramtsausbildung hin zu einem dualen Studiensystem zu reformieren.

Begründung

Bedienstete/ Beamte im Lehramt heben sich im erforderlichen Fachwissen sowie in der ihnen obliegenden Verantwortung von den Beamten im gehobenen Dienst der Polizei, öffentlichen Verwaltung etc. nur geringfügig ab. Durch Fachgebietsleitungen könnte man weiterhin eine hohe fachliche Qualität garantieren. Die Lehramtsausbildung sollte zukünftig dual (in Kooperation mit den Universitäten, welche bereits Bachelor im Lehramt anbieten) gestaltet werden, so wie es in sämtlichen Bereichen der öffentlichen Verwaltung bereits erfolgreich der Fall ist. Bereits nach Abschluss des Bachelors im Studiengang Lehramt, sollte die Befähigung im gehobenen Dienst möglich sein. Übernahmegarantien müssen nach erfolgreichem Abschluss gegeben sein. Die Zeit als Beamter auf Probe kann im Anschluss genutzt werden, um die tatsächliche Tauglichkeit des Lehramtsanwärters zu überprüfen. Ein Masterstudiengang sollte berufsbegleitend möglich sein, das Referendariat ist daran anzupassen.

Die lange Studienzeit und die mögliche Gefahr des nicht Bestehens eines zweiten Staatsexamens nach 5 Jahren Studium und 2 Jahren Referendariat stellen in der aktuellen Zeit zu viele Hürden auf. Ein Bachelorstudiengang mit anschließendem Masterstudiengang mit Nebenjob und möglicherweise Bafög zu finanzieren ist eine Herausforderung, die im dualen System nicht stattfinden würde. Auch die sofortige Verbeamtung auf Probe gibt hier berufliche wie private Sicherheiten. Auch die gesammelte Praxiserfahrung dürfte gegenüber den in vielen Ländern quer-eingestiegenen Lehrkräften vorteilhaft sein.

Vorzüge:

  1. Senkung der finanziellen Hürden und mehr Inklusion.
    Ein duales Studium senkt die finanziellen Hürden für den Einstieg ins Lehramt. Durch das damit verbundene Gehalt während der Studienzeit, können sich auch Menschen für ein Lehramtsstudium entscheiden, die es sich finanziell nicht erlauben können einen Bachelor- und Masterabschluss zu machen. Niemand sollte Lehrer werden wegen dem Geld, sondern weil man es möchte. Die finanzielle Stellung der Familie sollte hierbei auch kein Faktor sein.
  2. Es wird möglich, die Ausbildungszahlen konkret am den Fächerbedarf anzupassen. Durch die Einstellung in den Vorbereitungsdienst an den Schulen, können Bedarfsfächer mittels höherer Einstellungszahlen besonders gefördert werden. Auch wird dadurch verhindert, dass die Lehramtsstudenten auf „gut Glück“ Fächer auf Lehramt Studieren müssen, deren Einstellung nach dem Studium jedoch unklar ist.
  3. Durch Praxisphasen (hauptsächlich zuschauen und Übernahme von Teilen des Unterrichts bzw. bereits halten vereinzelter Stunden nach Vorbereitung mit dem Ausbildungsleiter) an den Ausbildungsstellen (Schulen) ist es möglich den Studierenden das Lehren bereits im Studium nahezubringen. Auch denen, die vielleicht merken das das Lehren nichts für sie ist, kann bereits frühzeitig die Augen geöffnet werden. Sie verlieren dadurch nicht so viel Zeit und können sich umorientieren.
  4. Verwendung der freiwerdenden Ressourcen für Digitalisierung und Renovierung. Sparpotenzial bei Studium und Lohnkosten. (Sparen von Kosten durch Langzeitstudierende oder Studierenden, die das 2.Staatsexamen nicht packen oder den Master nicht machen). Dennoch werden im Rahmen des Referendariats bereits zwei Jahre lang Anwärterbezüge ausgezahlt.
  5. Anforderungen und finanzielle Aspekte sind anzugleichen an Verwaltungsbeamte und Polizisten etc. (auch hohe Verantwortung und Fachkompetenz gefragt).
  6. Verkürzung der Ausbildungszeit um mindestens vier Jahre, schnellere Deckung des akuten Bedarfs an Lehrkräften.
  7. Übernahmegarantie im Beamtenstatus und dadurch Planungssicherheit für zukünftige Lehramtsanwärter.
  8. Anpassen des Laufbahnsystems an die aktuelle Zeit in welcher durch Digitalisierung die fachlichen Anforderungen an Lehrkräfte seit Einführung des Laufbahnsystems zurückgegangen sind (leichtere Recherche für Unterrichtsstoff, Möglichkeit von Verwendung digitaler Lehrinhalte, einfachere Absprache in den Fachbereichen etc.).
  9. Mehr Möglichkeiten für Beförderungen und dadurch mehr Leistungsorientierung auch nach dem Studium.
  10. A10 Einstiegsamt
  11. A11 Übernahme von Zusatzaufgaben wie Klassenleitung oder Weiterbildung in besonderem Maße.
  12. A12 Übernahme von Zusatzaufgaben und guten Leistungen oder Weiterbildung in besonderem Maße und Verwendung z.B. für Flüchtlingsklassen und Klassen mit besonderem Förderungsbedarf sowie Berufsausbildungen.
  13. A13 Übernahme von Zusatzaufgaben und Weiterbildung in besonderem Maße und Verwendung z.B. z.B. für Flüchtlingsklassen und Klassen mit besonderem Förderungsbedarf sowie Berufsausbildungen Bzw. Einstiegsamt mit Master und zweitem Staatsexamen; Übernahme von besonderen Fachlichen Aufgabenbereichen (Fachgebietsleitungen).
  14. A14 Master und damit einhergehende Übernahme von besonderen Aufgabenbereichen sowie Übernahme besonderer Administrativer Aufgaben z.B. Fachbereichsleitung.
  15. A15 Stellvertretende Schulleitung
  16. A16 Schulleitung
  17. Leichterer Quereinstieg, da Master oder Referendariat nicht zwingend erforderlich sind.
  18. Reduzierung der Stunden pro Woche, da nun ca. 1,3 Lehrkräfte pro Stelle eingestellt werden können für dasselbe Geld. Dadurch Erhöhung der Unterrichtsqualität im Allgemeinen.

Abstimmung

Vortum der Antragkommission:
Annahme in der vorliegenden Fassung
Votum des Landestages:
Annahme in der vorliegenden Fassung

Antragserledigung

29/01/2024

Wer? Landesvorstand der JU Rheinland-Pfalz

Was? Verweis an die Kommission Bildung