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Nutzungserlaubnis einer vollständigen Formelsammlung und des Taschenrechners in vollem Umfang im rheinland-pfälzischen Mathe-Abitur

01/02/2024

Antragsteller:

Junge Union Kreisverband Westerwald

Antrag

Die Junge Union Rheinland-Pfalz möge sich nachdrücklich für die Wiederherstellung der umfassenden Formelsammlung einsetzen, beispielsweise in Form des Tafelwerks, anstelle der vom Land Rheinland-Pfalz vorgenommenen Kürzung. Gleichzeitig fordern wir die uneingeschränkte Nutzung des Taschenrechners in seiner vollen Funktionalität während der Abiturprüfungen in mathematisch-naturwissenschaftlichen Fächern.

Begründung

Bisher war es Abiturienten in Rheinland-Pfalz gestattet, in ihren mathematisch-naturwissenschaftlichen Abiturprüfungen eine umfassende Formelsammlung in Form des Tafelwerks zu verwenden. Des Weiteren konnten sie ihren Taschenrechner in vollem Umfang nutzen. Ab dem Abiturjahrgang 2025 unterliegen die Abiturienten jedoch neuen Regelungen. Vonseiten des Landes Rheinland-Pfalz wird ihnen nur noch eine stark gekürzte Formelsammlung zur Verfügung gestellt. Zudem werden die Funktionen ihres Taschenrechners ab diesem Abiturjahrgang eingeschränkt, was zur Folge hat, dass viele Berechnungen nun manuell durchgeführt werden müssen.

 

Die gekürzte Formelsammlung beinhaltet einfachste Formeln wie die pq-Formel, jedoch fehlen durchaus komplexere Formeln wie das Newtonverfahren oder Ableitungsformeln, die von den Schülern auswendig gelernt werden müssen. Lehrer und Schüler beklagen die neue Formelsammlung, da sie ihren Zweck verfehlt. Es geht im Matheabitur darum, Formeln und Zusammenhänge zu verstehen und anzuwenden, nicht darum Formeln auswendig zu lernen.

Bezüglich der eingeschränkten Funktionen des Taschenrechners bestehen Bedenken hinsichtlich der Bearbeitungszeit. Komplexe Rechenwege manuell zu berechnen, ist sehr zeitaufwendig, insbesondere wenn diese mehrfach ausgeführt werden müssen. Daher schlagen wir vor, eine obligatorische Aufgabe ohne Taschenrechner zu stellen, in der die Schüler beweisen können, dass sie die Methodik hinter der Formel verstehen. In anschließenden Aufgaben sollte jedoch die Nutzung eines voll funktionsfähigen Taschenrechners erlaubt sein.

Hinsichtlich der modernen Zeiten, in denen wir durch Smartphones und das Internet jederzeit Zugriff auf alle Formeln und Taschenrechner haben, besteht die Leistung in Zukunft nicht darin, die Formeln auswendig zu lernen, sondern mit gegebenen Informationen komplexe Aufgaben zu verstehen und mit ihnen arbeiten zu können.

Des Weiteren sehen wir es als durchaus problematisch, zukünftigen Jahrgangsstufen Hilfsmittel zu verwehren, die alle Jahrgänge vor ihnen bereits nutzen durften. Diese Ungerechtigkeit gilt es zu vermeiden.

Aufgrund der angeführten Argumente halten wir es für sinnvoll, die ehemalige Formelsammlung sowie den vollen Zugriff auf den Taschenrechner wieder einzuführen.

 

Hintergrund und weiterführende Informationen zur Thematik: https://rfb.bildung-rp.de/mathematik.html

Abstimmung

Vortum der Antragkommission:
Annahme in der vorliegenden Fassung
Votum des Landestages:
Annahme in der vorliegenden Fassung

Antragserledigung

29/01/2024

Wer? JU Rheinland-Pfalz

Was? Verweis an die Kommission Bildung