Steuererhöhung durch die Hintertür
Die Junge Union (JU) Rheinland-Pfalz fordert die Landesregierung auf, die Bürgerinnen und Bürger sowie Gewerbetreibende zu entlasten und nicht weiter zu belasten. Durch die Erhöhung der Hebesätze belastet die Landesregierung die Menschen vor Ort. Der Großteil der rheinland-pfälzischen Kommunen liegt unter den neuen Nivellierungssätzen für die Grundsteuer A (345 %) und die Grundsteuer B (465 %). Daher wird es zu erheblichen Steuererhöhungen kommen.
Der JU Rheinland-Pfalz ist es wichtig zu verdeutlichen, dass nicht die Bürgermeister und Ratsmitglieder diejenigen sind, die vor Ort die Steuern erhöhen wollen, sondern sie durch die Landesregierung dazu gezwungen werden. Der verständliche Ärger sollte daher direkt an die Landesregierung und nicht an die ehrenamtlichen Ratsmitglieder und Bürgermeister gerichtet werden.
Zum Hintergrund:
Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz hat 2020 das Landesfinanzausgleichsgesetz, also den kommunalen Finanzausgleich, erneut für verfassungswidrig erklärt und festgestellt, dass die Finanzausstattung der rheinland-pfälzischen Kommunen durch das Land unzureichend ist.
Durch die nun verabschiedete Neuregelung des Landesfinanzausgleichsgesetzes, wird de facto aber den Kommunen dauerhaft nicht mehr Geld zur Verfügung gestellt. Es findet vielmehr eine Umverteilung zu Lasten der ländlichen Regionen statt und die Kommunen werden gezwungen, die Bürgerinnen und Bürger stärker durch Steuern zu belasten. Der Auftrag des Verfassungsgerichtshofs wird von der Landesregierung erneut missachtet. Sieht man auf die Details, bleiben die armen Kommunen immer noch arm. Jedoch wird es für die Bürgerinnen und Bürger teurer; denn das Gesetz schreibt den notleidenden Städten und Gemeinden vor, dass sie die Grund- und Gewerbesteuer erhöhen müssen. Tun sie das nicht, erhalten sie keine Haushaltsgenehmigung. Das Landesfinanzausgleichsgesetz wirkt sich auf alle Bürgerinnen und Bürger aus. Die erzwungene Anhebung der Steuersätze ist ein völlig falsches Signal zur falschen Zeit.
Die JU Rheinland-Pfalz spricht sich daher klar gegen die Erhöhung der Nivellierungssätze und der damit verbundenen Steuererhöhung durch die Hintertür aus. Zumal es mit der Grundsteuerreform, die im Jahr 2025 in Kraft tritt, in wenigen Jahren erneut zu einer Steuererhöhung kommen wird. Entgegen dem Versprechen des Gesetzgebers, die Grundsteuerreform aufkommensneutral durchzuführen, zeichnet sich schon jetzt ab, dass das Modell, welches in Rheinland-Pfalz angewendet werden soll, vor allem bei alten Häusern zu erheblichen Steuererhöhungen führen wird. Die Zeit von immer höheren Belastungen muss endlich ein Ende haben.
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