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Kommissionen Bildung sowie Zusammenhalt der Gesellschaft und Frauen im Austausch mit dem Koordinierungskreis der Landesarbeitsgemeinschaft Freiwilligendienste Rheinland-Pfalz

Freiwilligendienste stärken – Junge Union Rheinland-Pfalz fordert die Wiedereinführung der Befreiung von der Schulpflicht bei Absolvierung eines Freiwilligendienstes

Der Landesverband der Jungen Union Rheinland-Pfalz fordert Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig (SPD) auf, die ersatzlose Streichung des § 60 Abs. 1 Nr. 2 SchulG im Rahmen der Novelle des Schulgesetzes in 2020 schnellstmöglich umzukehren.


Knapp 600 junge Menschen, die erfolgreich die neunte Klasse im Schuljahr 2020/2021 absolviert haben, begonnen nach ihrem Abschluss einen Jugend- bzw. Bundesfreiwilligendienst im Sinne des § 60 Abs. 1 Nr. 2 SchulG a.F. Damit endete für die Schülerinnen und Schüler nach alter Regelung ihre Schulpflicht, bzw es konnte eine Aussetzung der Schulpflicht für ein Jahr, zur Absolvierung des Freiwilligendienstes, beantragt werden. Mit dem Wegfall dieser Regel im Rahmen der Gesetzesnovelle aus dem Jahr 2020 müssen Absolventen der neunten Klasse, die eigentlich einen Freiwilligendienst anstreben, jedoch zukünfig zur Erfüllung der Schulpflicht die Berufsfachschule I besuchen.


Bei einem Austausch der Kommissionen „Bildung“ sowie „Gesellschaftlicher Zusammenhalt und Frauen“ der Jungen Union Rheinland-Pfalz mit dem Koordinierungskreis der Landesarbeitsgemeinschaft Freiwilligendienste Rheinland-Pfalz, die 33 Träger für Freiwilligendienste vertritt, wurde über die drastischen Auswirkungen der Gesetzesänderung sowohl für die Freiwilligen, deren Einsatzstätten und auch für die Träger selbst gesprochen.


Der Landesverband der JU Rheinland-Pfalz zeigt sich insbesondere hinsichtlich des Gesetzgebungsverfahrens tief von der Landesregierung enttäuscht. Versteckt in einer Gesetzesnovelle zur Mitbestimmung von Schülern wurde der Passus ohne Anhörung der zahlreichen Träger gestrichen. Auch die Gesetzesbegründung fällt hinsichtlich der immensen Auswirkungen mit nur einigen Sätzen mehr als erheblich mau aus. Dies zeugt weder von einem guten Stil noch von einer professionellen Arbeitsweise der rheinland-pfälzischen
Landesregierung.


„Die Gesetzesänderung der Ampelregierung erschwert das Leben der Freiwilligendienste, die eigentlich von unschätzbarer Bedeutung sind“, stellt Jan Weimann, Leiter der Kommission „Bildung“ der Jungen Union RLP, fest. Weimann weiter: „Ministerin Hubig nimmt einseitig die als Allheilmittel betrachtete Schulpflicht ins Auge, während gerade ‚schulmüden‘ Schülern durch einen Freiwilligendienst neue Perspektiven geöffnet werden können.“ Melina Marx, Leiterin der Kommission „Bildung“ ergänzt: „Die Aussetzung der Schulpflicht für Ableistende eines Freiwilligendienstes oder etwa eines Wehrdienstes war ein guter Kompromiss zwischen essenzieller Schulzeit und praktischen Angeboten.“ Bemerkenswert, so Marx weiter, sei auch die Zahl der Teilnehmer eines Freiwilligendienstes, die danach eine Ausbildung genau im Bereich ihres Freiwilligendienstes begonnen haben. „Über 50 % bleiben in dem kennengelernten Fachbereich, eine beeindruckende Zahl!“, so Marx abschließend.


Sonja Kostiza, Leiterin der Kommission Zusammenhalt der Gesellschaft, bekräftigt: „Gerade die Zielgruppe der alten Regelung – nämlich Absolventen der neunten Klasse – absolvierten ihren Dienst im Bereich der Pflege oder im Erziehungsbereich. In beiden herrscht seit Jahren ein nicht zu enden scheinender Fachkräftemangel.“ Sie ergänzt: „Durch die Streichung des § 60 Abs. 1 Nr. 2 SchulG sind bei manchen Trägern über die Hälfte der Freiwilligen weggefallen, das kann gerade in heutigen Zeiten, in denen Fachkräfte im Bereich Pflege und der Erziehung händeringend gesucht werden, nicht gewollt sein.“


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