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Stärkung der Position des Landesrechnungshofes

08/11/2014

Antragsteller:

Kreisverband Rhein-Lahn

Antrag

Die Funktion des Landesrechnungshofes besteht darin das Parlament und die Landesregierung bei ökonomischen Handlungen zu beraten und damit die unwirtschaftliche Verwendung von Steuermitteln zu verhindern. In Hinblick auf die jüngsten Entwicklungen, die außerordentliche ökonomische Fehlentscheidungen von Seiten der SPD Landesregierung erst im Nachhinein enthüllt haben, fordert die Junge Union eine Stärkung des Landesrechnungshofes Rheinland-Pfalz sowie eine engere Zusammenarbeit zwischen Landesregierung/Parlament und dem Landesrechnungshof.

Die Junge Union lobt dabei ausdrücklich die bisherige Arbeit des Rechnungshofes. Die Kernaufgabe des „Prüfen, Berichten und Beratens“ muss jedoch effektiver und vor allem präventiv umgesetzt werden. Dafür benötigt der Landesrechnungshof eine adäquate personelle und finanzielle Ausstattung sowie höchstmögliche Kooperationsbereitschaft von Seiten der Landesregierung. Zukünftig sollen Unwirtschaftlichkeiten (gerade bei Großprojekten) nicht erst im Nachhinein, sondern wie eigentlich vorgesehen präventiv aufgedeckt und vermieden werden.

Ziel ist nicht, dass die Handlungsweise der Landesregierung und des Parlaments vom Rechnungshof bestimmt werden, sondern dass Entscheidungen der Landesregierung und des Parlamentes auf Grundlage umfassender Informationen getroffen werden und Steuerverschwendung vermieden wird.

Eine stärkere und frühere Einbindung des Rechnungshofes in Entscheidungsprozesse der Regierung oder des Parlaments kann außerdem den oftmals sehr teuren Einsatz von externen Beratern weitgehend überflüssig machen und damit direkt Steuermittel einsparen.

Die Junge Union Rheinland-Pfalz fordert konkret:

  • Engere Zusammenarbeit zwischen Landesregierung und Landesrechnungshof – Ständiger Gedankenaustausch um die informelle Beratung weiter zu erhöhen
  • (Häufigere Teilnahme an Parlamentssitzungen, Ausschüssen)
  • Gleichzeitig aber Wahrung der Unabhängigkeit des Rechnungshofes
  • Beratungsfunktion in Art und Weise eines „Inhouse-Consultings“ bei Großprojekten um überhöhte Kosten für private Beratungsfirmen möglichst zu vermeiden
  • Frühzeitige Einbeziehung des Rechnungshofes in Projekte des Landes
  • Finanzielle Stärkung des Rechnungshofs um einen umfangreicheren Handlungsspielraum zu ermöglichen (bei Bedarf)
  • Personelle Stärkung des Rechnungshofes um ihn handlungsfähiger zu machen (bei Bedarf)
  • Häufigeres Ersuchen der Landesregierung oder von Ministerien zur gutachtlichen Äußerung des Rechnungshofes

Abstimmung

Vortum der Antragkommission:
Annahme in der vorliegenden Fassung
Votum des Landestages:
Annahme in der vorliegenden Fassung