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Dauereinsatz von Bodycams bei Polizeieinsätzen einführen

31/01/2024

Antragsteller:

Junge Union Kreisverband Bad Dürkheim

Antrag

Die Junge Union Rheinland-Pfalz setzt sich dafür ein, dass Bodycams von Polizisten dauerhaft aufzeichnen sollen. Auch soll das sogenannte „Prerecording“ zugelassen werden. Dies dient zum einen der Sicherheit von Polizistinnen und Polizisten, zum anderen gibt es Betroffenen polizeilicher Maßnahmen die Möglichkeit, diese auf Rechtmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit zu überprüfen. Dafür soll im Polizei- und Ordnungsbehördengesetz RLP eine entsprechende Ermächtigungsgrundlage geschaffen werden.

Begründung

Seit 2017 sieht das Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (POG) RLP vor, dass Polizistinnen und Polizisten Bodycams bei Ihren Einsätzen tragen dürfen, § 31 POG. Dabei ist deren Einsatz in Rheinland-Pfalz im Vergleich zu anderen Bundesländern sowie der Bundespolizei deutlich restriktiver ausgelegt und bietet den Polizistinnen und Polizisten nur sehr beschränkte Einsatzmöglichkeiten[1].

Nicht nur sind Aufnahmen lediglich offen und auch nur im öffentlich zugänglichen Raum zulässig. Auch ist das sogenannte Prerecording, also das vorherige Aufzeichnen der Bodycams, welches ohne eigenständiges Aktivieren der Aufzeichnung durch den jeweiligen Polizeibeamten nach wenigen Sekunden wieder verworfen wird, nach § 31 III POG unzulässig. Diese Regelung berücksichtigt nicht, dass Angriffe auf Polizeibeamte oftmals anhaltslos angegriffen werden und den Polizeibeamten nicht genug Zeit bleibt, eine Aufnahme der Bodycam zu starten. Auch liegt das Anfertigen solcher Aufnahmen im Ermessen der Beamten und schafft dadurch Raum für etwaigen Missbrauch der Bodycams.

Wir fordern daher, grundsätzlich jeden Polizeieinsatz aufzeichnen zu lassen. Einsätze in Privatwohnungen sollen hierdurch auch ermöglicht werden. Weiterhin ausgeschlossen sollte hingegen der Einsatz in Geschäftsräumen von Berufsgeheimnisträgern sein. Hierbei stünde das Schutzgut, namentlich Geschäfts- und Berufsgeheimnisse sowie das Risiko eines Einsatzes von Bodycams in ebensolchen Geschäftsräumen nicht im Verhältnis.

Durch die eingesetzten Bodycams wird einerseits eine zusätzliche Hemmschwelle für Angriffe auf Polizistinnen und Polizisten geschaffen, andererseits gibt es der Polizei die Möglichkeit, sich schneller von dem Vorwurf der Polizeigewalt distanzieren zu können. Dies wird auch in der Bevölkerung zu einer höheren Akzeptanz polizeilicher Maßnahmen führen. Zusätzlich ermöglicht ein solcher Schritt den Betroffenen polizeilicher Maßnahmen, diese auf Rechtmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit hin kontrollieren zu lassen.

 

[1] Vgl. Hufen/Jutzi/Hofmann/Ruthig, Landesrecht Rheinland-Pfalz § 4 Rn. 149

Abstimmung

Vortum der Antragkommission:
Annahme in der vorliegenden Fassung
Votum des Landestages:
Annahme in der vorliegenden Fassung

Antragserledigung

29/01/2024

Wer? Landesvorstand der JU Rheinland-Pfalz

Was? Verweis an die Kommission Recht und Ordnung