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Sparen am Fundament der Bildung – Grundschulen in Gefahr

08/11/2017

Antragsteller:

Bezirksverband Koblenz-Montabaur, Arbeitskreis Bildung

Antrag

Die Landesregierung hat angekündigt zu prüfen, ob kleinere, ländliche Grundschulen geschlossen werden sollen. Mehr als 40 Grundschulen im gesamten Land sind davon betroffen. Wir sprechen uns klar gegen dieses Vorhaben aus. Wenn kleine Grundschulen in ländlichen Regionen geschlossen werden, müssen die Grundschüler zwangsläufig auf eine andere Grundschule ausweichen. Das heißt, sie müssten teilweise eine 30-minütige Busfahrt statt des kurzen Fußwegs oder einer kurzen Busfahrt auf sich nehmen, um zur Bildungsstätte zu gelangen.

Wenn Grundschulen zusammengelegt werden oder die Grundschüler eine andere Grundschule besuchen, müssen diese auch für eine größere Schülerzahl ausgebaut werden. Somit ist der treibende Spargedanke nicht genügend durchdacht. Wir befürworten kleinere Grundschulen in ländlichen Regionen. Denn durch die kleineren Klassen können die Lehrer ihre Schüler viel individueller unterrichten. So können sie ihrem Erziehungsauftrag auch besser nachkommen.

Die Grundschüler aus strukturschwachen Regionen und dünn besiedelten Regionen dürfen unter keinen Umständen benachteiligt werden, weil dadurch nur der Zwang der Abwanderung für Familien aus ländlichen Regionen aufgrund der schwierigen Infrastruktur verstärkt wird.

Wir fordern:

  1. Um kleine Grundschulorte und den ländlichen Raum in Rheinland-Pfalz zu unterstützen sind weiterhin kurze Wege für kurze Beine und damit einhergehende Investitionen im Bildungsbereich notwendig.
  2. Die Mindestanzahl an Klassen an einer Grundschule muss von derzeit einer Klasse pro Jahrgang auf zwei Kombiklassen in der gesamten Grundschule gesenkt werden.

Für diese Grundschulen muss vom Bildungsministerium ein Bestandschutz für mindestens vier Jahre – das heißt für eine komplette Grundschullaufbahn – ausgesprochen werden.

Abstimmung

Vortum der Antragkommission:
Annahme in der vorliegenden Fassung
Votum des Landestages:
Annahme in der vorliegenden Fassung