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Bildungsland Rheinland-Pfalz

01/12/2010

Antragsteller:

Landesvorstand

Antrag

  1. Bildungspolitik der Verantwortungsgesellschaft

Auf dem festen Fundament des christlichen Wertekanons wollen wir zu einem guten Zusammenleben in Rheinland-Pfalz beitragen. Die Basis für ein gutes Zusammenleben sind gebildete Menschen. Bildung bedeutet allerdings nicht nur die Vermittlung von fachbezogenem Wissen, von Fertigkeiten und Methode, die in qualifizierten Abschlüssen eine erfolgreiche Berufslaufbahn eröffnen, sondern ebenso die Vermittlung geistiger Orientierung für ein selbstständiges und selbstbestimmtes Leben in einer sozialen Gemeinschaft. Bildung befähigt zur Auseinandersetzung mit Fragen sozialverantwortlichen Handelns sowie die Klärung von Wertfragen und den Aufbau von Wertvorstellungen.

Unsere Bildungspolitik steht auf vier Säulen christdemokratischen Verständnisses:

  1. Individualität: Bildung geht von jedem einzelnen aus, der sich in Freiheit und unter Achtung seiner Verantwortung entwickeln kann.
  2. Einzigartigkeit: Die Menschen sind verschieden, jeder Mensch ist einzigartig. Wir wollen eine begabungsgerechte Differenzierung erreichen.
  3. Leistungsbereitschaft: Jeder, der leistungsfähig ist, soll Bereitschaft zu Leistung zeigen.
  4. Chancengerechtigkeit: Christdemokratische Bildungspolitik schafft die Bedingungen dafür, dass sich Leistung auszeichnet und jeder sich gemäß seiner Talente entwickeln kann.

Diese Säulen offenbaren unser optimistisches Menschenbild. Wir haben Vertrauen auf die Menschen und bauen auf ihren Bildungswillen. Grundlage für unsere Bildungspolitik ist eine Gesellschaft, die die Bedeutung von Bildung für alle Menschen in unserem Land erfasst. Damit schaffen wir gemeinsam die Basis des Bildungslandes Rheinland-Pfalz. Eine Gesellschaft der Verantwortung gedeiht nur auf dem fruchtbaren Boden des Bildungslandes.

Statt einer um sich greifenden Abstiegsangst wollen wir gemeinsam ein Klima der Aufstiegshoffnung schaffen. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes gehen wir davon aus, dass jeder Mensch etwas leisten kann. Bildungspolitik muss den Rahmen dafür schaffen, dass jedem die Möglichkeit zu Leistung gegeben wird, die zur Übernahme von Verantwortung befähigt. Wir alle müssen erkennen, dass Bildung ein Wert an sich ist und Leistungsbereitschaft eine erstrebenswerte und lohnenswerte Eigenschaft.

Jeder Mensch hat Talente und Fähigkeiten. Jeder Mensch hat Stärken. Wir können dankbar dafür sein, dass nicht jeder dieselben Talente, Fähigkeiten und Stärken hat. Unsere Vision des Bildungslandes Rheinland-Pfalz trägt diesen Unterschieden Rechnung und bewertet sie nicht. Alle Abschlüsse von Schule, Ausbildung und Hochschule müssen prinzipiell allen offen stehen und für alle erreichbar sein. Eine Gleichartigkeit von Abschlüssen lehnen wir aber ab. Wir stehen demgegenüber für die Gleichwertigkeit von Abschlüssen. Wir streben vielmehr ein Bildungsland an, in dem jeder seine Talente, Fähigkeiten und Stärken individuell zur Entfaltung bringen kann, sei es im handwerklichen, sozialen, wirtschaftlichen, künstlerischen oder wissenschaftlichen Bereich. Jeder Schüler soll individuell nach seinen Lernvoraussetzungen und Talenten mit geeigneten Lern- und Arbeitsformen gefördert werden. Dies führt zum Erfolg des einzelnen und gleichsam zum Erfolg aller.

 

  1. Bildungs- und Schulstruktur

Das Kindeswohl hat oberste Priorität. Eltern müssen sich ihrer Verantwortung für die Förderung und die Erziehung ihrer Kinder bewusst sein. Sie müssen dafür aber auch die notwendige Unterstützung erhalten.

Lehrer müssen ihrer Verantwortung entsprechende Entscheidungskompetenzen haben. Daher sprechen wir uns für eine verbindliche Schullaufbahnempfehlung im letzten Grundschuljahr aus. Sie sollte von allen in der Klasse eingesetzten pädagogischen Kräften bestätigt und den Eltern gegenüber in einem Abschlussgespräch vermittelt werden. Eine Aufnahme an einer weiterführenden Schule entgegen der Empfehlung kann nur nach verbindlichen Gesprächen mit der abgebenden und der aufnehmenden Schule inklusive einer Leistungsüberprüfung erfolgen.

Die generelle Einbeziehung außerschulischer Partner mit externem Sachverstand etwa im Bereich der (Sozial-)Pädagogik, Psychologie, Seelsorge, Logopädie, Physiotherapie oder Ergotherapie ist ein wichtiger Bestandteil der individuellen Förderung. Gerade weil wir die individuelle Förderung als konstitutiv für ein erfolgreiches Bildungssystem erachten, lehnen wir Pläne einer Gemeinschaftsschule mit aller Deutlichkeit ab. Wir stehen für ein gegliedertes und differenziertes Schulsystem.

Ein jeder Schüler mit einem Abschluss muss auch berufsqualifizierende Kompetenzen erworben haben. Um dies zu gewährleisten, fordern wir vier landeseinheitliche zentrale Abschlussprüfungen, die stets im Verbund mit den Zeugnisnoten gewertet und – abgesehen vom Abitur – an allen Schularten durchgeführt werden. Die erste Prüfung nach der sechsten Klasse und entscheidet über die weitere Schulart. Die weiteren drei Prüfungen sind nach der neunten Klasse die Prüfung zum Bildungsabschluss der Berufsreife, nach der zehnten Klasse zum Abschluss der Mittleren Reife und nach dem 12. bzw. 13. Schuljahr die Abiturprüfung.

Ein gutes Bildungssystem lebt von Vielfalt und Wettbewerb. Wir wollen es den Schulen ermöglichen, ihre Kreativität und das Engagement ihrer Mitarbeiter, Eltern und Schüler voll entfalten zu können. Mit eigenem Finanzbudget und weitreichenden Entscheidungsbefugnissen, z.B. im Bereich der Personalplanung und der inhaltlichen Schwerpunktsetzung, muss die Eigenständigkeit von Schulen in einem demokratisch gestalteten Rahmen gewährleistet werden. Um die bisherigen Schulleitungen zu unterstützen, braucht es daher in jeder Schule eine pädagogische und eine kaufmännische Leitung.

 

  1. Die Grundschule

Zur besseren Gestaltung der Übergänge müssen Grundschullehrer einen festen Platz in den Kindergärten gewinnen, um dort die Erzieher zu unterstützen. Dies ist besonders in Bezug auf das letzte, verpflichtende Kindergartenjahr sinnvoll. Aber auch Erzieher sollen in die Grundschule integriert werden. Zwingend damit verbunden ist, dass ausreichend Personal oder Unterrichtsstunden zur Verfügung stehen. Diese „Brückenbauer“ könnten die verschiedenen Institutionen effektiver verbinden.

Der Primarbereich muss gestärkt werden. Das Ziel lautet: Kleinere Klassen mit doppelter Besetzung! Individualisierter Unterricht kann erst stattfinden, wenn wir es schaffen, kleine Klassen mit fünfzehn bis maximal zwanzig Kindern und einem Lehrerteam einzurichten. Dieses Lehrerteam kann aus einem Grundschulpädagogen und einer Zweitkraft bestehen.

Ferner sollte jede Schule über eine eigene Vertretungsreserve verfügen. Ziel ist es, dass diese durch vollwertige Lehrkräfte gestellt wird. Da die Priorität in der momentanen Situation auf der Verringerung des Unterrichtsausfalls liegen sollte, können auch in geringem Rahmen PES-Kräfte zur Vertretung eingesetzt werden. Nur so ist längerfristiger Unterrichtsausfall qualitativ aufzufangen.

Größere Grundschulen benötigen einen fest installierten Schulsozialarbeiter. Für kleine Grundschulen genügt eine feste Ansprechpartnerin, die die umliegenden Schulen besucht. Schulsozialarbeiterinnen können den Kontakt zu Schulpsychologen, Ergotherapeuten und Logopäden herstellen. Aus diesen Bereichen sollte den Grundschulen ein fester Ansprechpartner zur Verfügung stehen, damit die Eltern den Kontakt zu dieser Hilfestellung so schnell und unkompliziert wie möglich herstellen können.

Mit Blick auf die Zeugnisse in der Grundschule kann Individualisierung um jeden Preis nicht das Ziel sein. Es sollte eine Rückkehr zu den Noten mit einem ausreichenden, zusammenfassenden schriftlichen Kommentar vollzogen werden.

Vor Eintritt in die Grundschule sind verbindliche Tests zur Erhebung des Sprachstands in Deutsch unerlässlich. Aber auch während der Grundschulzeit ist eine regelmäßige Kontrolle des Sprachniveaus in Deutsch notwendig. Das Beherrschen der deutschen Sprache ist der Schlüssel zum Bildungserfolg.

 

  1. Die weiterführenden Schulen

Wir lehnen weitere Schulstrukturreformen ab, die nur auf kurzfristige Entwicklungen reagieren und keinen nachhaltigen Erfolg für die Bildung junger Menschen erzielen. Wir bekennen uns fest zum Erhalt des gymnasialen Bildungswegs. Jeglichen Plänen zur Einführung der Einheitsschule erteilen wir eine klare Absage.

 

Statt einer Debatte um Strukturen fordern wir aber eine intensive Debatte der Inhalte! Aus diesem Grund müssen auch die Rahmen- und Lehrpläne überarbeitet werden. Den Lehrern muss ein Orientierungspunkt gegeben werden. Pläne dürfen die Lehrer nicht allein lassen und nur noch mehr Fragen aufwerfen. Das ist ein Ansatzpunkt, der in absehbarer Zeit gezielt und kostengünstig verbessert werden kann und muss. Außerdem sind geeignete Pläne der wichtigste Dreh- und Angelpunkt in der inhaltlichen Arbeit der Lehrer. Ein wichtiger Bestandteil des Bildungsauftrags der weiterführenden Schulen ist die Vermittlung eines festen Wertefundaments. Darüber hinaus sollen junge Menschen befähigt werden zur Teilhabe an der Gesellschaft. Wir stehen daher für die Stärkung des Religionsunterrichts und die Einführung eines eigenen Schulfachs „Politik/Wirtschaft“ in allen Schularten.

Das rheinland-pfälzische Abitur nach zwölfeinhalb Jahren ist nichts anderes als Flickschusterei. Wir fordern das Abitur an Gesamtschulen und Berufsbildenden Schulen nach dreizehn, an Gymnasien nach zwölf Jahren. Der Stoff, der in den acht Jahren Gymnasium vermittelt wird, ist ebenfalls überarbeitungsbedürftig. Der vermittelte Unterrichtsstoff ist der verkürzten Gymnasialzeit anzupassen, ohne Abstriche in der Qualität des vermittelten Wissens hinzunehmen. Es ist nicht hinzunehmen, dass auf Kosten einer Verkürzung des Gymnasiums die Wochenstundenzahl der Schüler erhöht wird und gleichzeitig nicht genügend Lehrer eingestellt werden, um diese Erhöhung durchzuführen.

Auch an den weiterführenden Schulen muss der Grundbedarf an Lehrern gedeckt sein. Auch sie benötigen eine Vertretungsreserve. Darüber hinaus sollten sie über eine Schulsozialarbeiterin und Förderlehrer verfügen. Allerdings muss das Förderkontingent an den Realschulen bzw. dem darin enthaltenen berufsbildenden Zweig höher veranschlagt werden. Jedem Jahrgang sollte ein Förderlehrer zur Verfügung stehen.

Die Klassen dürfen eine Größe von zwanzig Schülern nicht überschreiten, damit ein konstruktives und produktives Lernen innerhalb der Klassengemeinschaft gewährleistet werden kann.

Die Berufsbildenden Schulen bieten die Möglichkeit Abschlüsse nachzuholen bzw. höhere Abschlüsse anzustreben. Dabei handelt es sich um ein bewährtes und funktionierendes System. Aus diesem Grund muss eine Aufstülpung der Realschule plus grundsätzlich vermieden werden und nur in einer einvernehmlichen Kooperation mit den Berufsbildenden Schulen möglich sein. Das bedeutet, dass das Fachabitur bzw. dass allgemeine Abitur nur unter einem Dach möglich wird.

 

  1. Die Förderschulen

Die Förderschulen sollten langfristig zu Förderzentren ausgebaut werden und sich damit zu einem Ansprechpartner der anderen Schulen zum Thema Förderung entwickeln. Diese Förderzentren könnten Förderlehrer an Kindergärten, Grundschulen und weiterführenden Schulen entsenden. Ziel ist es, dass jede kleinere Grundschule einen festen Förderlehrer erhält und die Förderstunden zu den bisher schon bestehenden Fördermaßnahmen bedarfsabhängig auf mindestens drei Lehrerwochenstunden pro Klasse ausgebaut werden. Größere Grundschulen (zwei- bis dreizügig) und weiterführende Schulen sollten von den Förderschulen nach Bedarf einen festen Förderlehrer zugeteilt bekommen.

 

Den Förderschulen fällt auch eine weitere Schlüsselrolle zu: Sie können helfen, die Nahtstellen zwischen den Schulformen zu gestalten. Als Förderzentren haben sie den Einblick in alle Schularten und können in diesem Fall eine kompetente Beratung liefern.

 

Spezielle Förderung sollte Schülern mit besonderen Begabungen ebenso gerecht werden wie Schülern mit Einschränkungen. Auf dem Gebiet der Hochbegabtenförderung besteht erheblicher Nachholbedarf. Angebote für besonders Begabte müssen ausgeweitet werden. Indem man die Potentiale begabter Menschen aller Schichten nutzt, steigert man die eigene Wettbewerbsfähigkeit. Begabungsförderung muss dabei einen ganzheitlichen Ansatz verfolgen und vielfältige Angebote und Programme bereithalten. Zwei Kategorien von Fördermaßnahmen sind zu unterscheiden: Akzeleration und Enrichment, also Beschleunigung und Vertiefung.

 

Es ist äußerst wichtig, Lehrkräfte für die Thematik zu sensibilisieren und sie in der Diagnostik zu schulen. Die Förderung an Regelschulen muss intensiviert werden. Es sollte an jeder Schule ein speziell geschulter Lehrer verfügbar sein. Davon ist man heute noch weit entfernt. Fortbildungsangebote für Lehrer müssen dementsprechend ausgeweitet werden.

 

  1. Die Hochschule

 

Wir treten ein für exzellente Hochschulen in Forschung und Lehre. Die nötigen Voraussetzungen sind bisher nicht in ausreichendem Maß vorhanden. Die Hochschulen brauchen mehr Autonomie. Das gilt für die Verwaltung und die Finanzierung, die Organisation von Kooperationen im wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Bereich, insbesondere aber für die Erstellung eines universitären Leitbilds mit entsprechenden Schwerpunkten. Wir wollen erreichen, dass sich Angestellte der Universität oder der Fachhochschule, Lehrende und Studierende mit ihrer Hochschule identifizieren und sie nachhaltig prägen. Dazu gehört der Aufbau von Alumni-Netzwerken und Fördervereinen der Hochschule oder einzelner Fachbereiche.
Um ihren Aufgaben gerecht zu werden, müssen die Hochschulen zukünftig mit einem höheren Finanzbudget ausgestattet werden.
Die Betreuungsrelation von Lehrenden und Studierenden ist zum Teil katastrophal. Es ist keine Seltenheit, dass ein Professor für die Betreuung von siebzig Studierenden und mehr pro Semester verantwortlich ist. Dieser Zustand ist für alle Beteiligten inakzeptabel und macht ein erfolgsorientiertes Studium unmöglich. Daher müssen zusätzliche Stellen insbesondere im Bereich der Lehre geschaffen werden. An rheinland-pfälzischen Hochschulen herrscht akute Raumknappheit. Die Ausstattung der Bibliotheken und Medienzentren muss deutlich verbessert werden.

 

Wir treten daher dafür ein, dass erstens alle Möglichkeiten des öffentlichen Haushalts ausgeschöpft werden, die finanziellen Mittel für Hochschulen zu erhöhen. Das allein wird aber nicht ausreichen, dieser Tatsache müssen wir uns stellen. Gleichzeitig soll zweitens durch die ideelle Verbindung Ehemaliger das Maß an privater finanzieller Förderung erhöht werden. Durch eine engere Vernetzung mit Stiftungen, öffentlichen Einrichtungen und der Wirtschaft ist darüber hinaus drittens noch Unterstützungspotential auszuschöpfen, das eine autonome Hochschule wesentlich effektiver nutzen kann. In einem vierten Schritt der neuen Hochschulfinanzierung treten wir für ein Hochschulgebührensystem ein. Die Studiengebühren können von der Hochschule nachgelagert nach Abschluss des Studiums oder während der Studienzeit erhoben werden. Die finanziellen Zuwendungen des Landes dürfen nicht mit der Erhebung von Studiengebühren verquickt werden. Sie sind außerdem ausschließlich für die Verbesserung der Studienbedingungen einzusetzen. Die Studierenden sind daher an der Vergabe der Gebührenmittel maßgeblich zu beteiligen. Die Vergabe der Mittel muss transparent gestaltet, ihre Effekte müssen öffentlich dargestellt werden. Als Voraussetzung für die Einführung gilt die Umsetzung der ersten drei Schritte zur Verbesserung der Hochschulfinanzierung. Außerdem ist vor der Einführung von Gebühren das Stipendiensystem in Rheinland-Pfalz auszubauen. Schließlich muss ein umfassendes Konzept für Studienkredite erarbeitet werden.

 

Zur Verbesserung der Lehrbedingungen fordern wir die Erhöhung akademischer Ratsstellen. Außerdem treten wir ein für die Einführung von Lehrprofessuren an jeder Fakultät. Hierfür werden geeignete Kandidaten berufen, die sich durch ihre Forschungsarbeit, vor allem aber aufgrund exzellenter Lehrerfahrung auszeichnen. Sie werden mit einem höheren Lehrdeputat versehen. Die Lehrprofessur kann ebenso wie die Vergabe von Forschungssemestern innerhalb des Fachbereichs rotieren.

 

Wir fordern die Überarbeitung der Modularisierung von Studiengängen. Die Bündelung und Vernetzung von Studieninhalten ist sinnvoll, allerdings sollte die Umsetzung in Rheinland-Pfalz in Kooperation aller Beteiligten überprüft werden. Die Verwirklichung der Bologna-Reform in Rheinland-Pfalz ist zu großen Teilen gescheitert. Ein zentrales Anliegen der Reform, die Flexibilität im Hochschulortwechsel und im Auslandsstudium, konnte nicht umgesetzt werden. Daher muss die Vergabe von ECTS-Punkten und die Anerkennung von erbrachten Leistungen so ausgestaltet werden, dass ein Wechsel der Hochschule und das Studium im Ausland problemlos organisiert werden kann.

 

  1. Die Lehrerausbildung

Der Lehrerberuf ist einer der verantwortungsvollsten Berufe überhaupt. Keine Gesellschaft kann es sich leisten, die Aufgabe der und Bildung ihres Nachwuchses gering zu schätzen. Dies gilt gerade vor dem Hintergrund der Erosion traditioneller Familienstrukturen, die zu einer Verlagerung der Vermittlung von Erziehung und Bildung vom Elternhaus auf Schule und vorschulischen Bereich geführt haben. Höheres Ansehen und adäquates Einkommen sind die Grundvoraussetzung, um bei Studienanfängern im Wettbewerb mit anderen Berufswünschen und -zielen punkten zu können. Die Reform der Lehrerausbildung in Rheinland-Pfalz muss auf den Prüfstand. Wir befürworten eine verkürzte Referendariatszeit, wenn statt dessen Zeit und Dauer der Praktika während des Studiums erhöht werden. Hierzu gehört auch ein außerschulisches Praktikum im Bereich des Studienfachs. Damit Lehrer den Anforderungen der individuellen Förderung gerecht werden können, muss die Lehramtsausbildung so differenziert wie möglich auf die verschiedenen Schularten vorbereiten.

Die pädagogische und fachdidaktische Ausbildung sollte auf hohem Niveau erfolgen. Auch der Erwerb von Grundlagenwissen ist für den Lehrerberuf unerlässlich. Daher sind Versuche zu begrüßen, die in der fachlichen Ausbildung verstärkt auf die Anforderungen im Schuldienst abzielen. Die Bachelor- und Masterausbildung in ihrer derzeitigen Form gefährdet allerdings die Selbstständigkeit zukünftiger Lehrer und behindert das Bewusstsein für umfassende Fachkompetenz, die für den Lehrerberuf unerlässlich ist. Die Lehrerausbildung muss Erfordernisse der pädagogischen, fachdidaktischen und fachwissenschaftlichen Ausbildung besser als bisher mit einander in Einklang bringen.

Zur Sicherung der Qualität fordern wir auch die Beibehaltung des zweiten Staatsexamens für Masterstudenten. Nur wenn das zweite Staatsexamen als Gütesiegel für den künftigen Lehrer erhalten bleibt, wird das Ziel einer qualitativ hochwertigen und damit für ambitionierte Berufseinsteiger interessanten Lehrerausbildung erreicht.

Die praktischen Phasen der Lehrerausbildung bedürfen einer besseren Kooperation zwischen Ministerium, Hochschule, Studienseminar und Schule. Die Organisationsstrukturen müssen den Anforderungen erhöhter Praktikantenzahlen angepasst werden. Dabei sind Schulen und Seminarleiter zu entlasten.

Abstimmung

Vortum der Antragkommission:
Annahme in der vorliegenden Fassung
Votum des Landestages:
Annahme in der vorliegenden Fassung