Änderung des Schulwegebeförderungsgesetzes
08/11/2014
Antragsteller:
Kreisverband Südliche Weinstraße
Antrag
Der Landesverband der Jungen Union Rheinland-Pfalz möge darauf hinwirken, dass bei einem Regierungswechsel in Rheinland-Pfalz, der eine Mitregierung der CDU voraussetzt, der § 69, speziell Abs. 2 Schulgesetz (SchulG) dahingehend geändert wird, dass eine sozialverträgliche Komponente, in diesem Fall eine Härtefallregelung, sowie eine Staffelung der Zuschüsse zu Busfahrkarten integriert wird. Dies sollte von den kommunalen Trägern als Pflichtleistung erbracht werden.
Abstimmung
Vortum der Antragkommission:
Annahme in der vorliegenden Fassung
Votum des Landestages:
Annahme in der vorliegenden Fassung