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Änderung des Schulwegebeförderungsgesetzes

08/11/2014

Antragsteller:

Kreisverband Südliche Weinstraße

Antrag

Der Landesverband der Jungen Union Rheinland-Pfalz möge darauf hinwirken, dass bei einem Regierungswechsel in Rheinland-Pfalz, der eine Mitregierung der CDU voraussetzt, der § 69, speziell Abs. 2 Schulgesetz (SchulG) dahingehend geändert wird, dass eine sozialverträgliche Komponente, in diesem Fall eine Härtefallregelung, sowie eine Staffelung der Zuschüsse zu Busfahrkarten integriert wird. Dies sollte von den kommunalen Trägern als Pflichtleistung erbracht werden.

Abstimmung

Vortum der Antragkommission:
Annahme in der vorliegenden Fassung
Votum des Landestages:
Annahme in der vorliegenden Fassung