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Zuschüsse für bildungspolitische Maßnahmen

01/12/2011

Antragsteller:

Landesvorstand

Antrag

Die untergeordneten Verbände sollen bis zur Höhe des ihnen zu Jahresbeginn zugewiesenen Grundbetrages 90 % der zuschussfähigen Kosten für bildungspolitische Veranstaltungen erhalten. Der Grundbetrag der einzelnen Kreisverbände berechnet sich wie folgt:

„Anzahl CDU-Mitglieder im jeweiligen JU Kreisverband“ x 2 € +

+ „Anzahl Nur-JU-Mitglieder im jeweiligen JU Kreisverband“ x 6 €

= Grundbetrag

Maßgeblich für die Berechnung des Grundbetrages ist die Mitgliederzahl zum 31.12. des Vorjahres nach der Zentralen Mitgliederdatei (ZMD). Zuschussfähige Kosten, die den Grundbetrag übersteigen, sind Mehreinreichungen.

 

Ein Zuschuss wird durch den Landesverband höchstens bis zu dem Betrag gewährt, mit dem die entsprechende Maßnahme durch die Staatskanzlei Rheinland-Pfalz als bildungspolitisch anerkannt wird.

Bei der Beantragung bildungspolitischer Mittel ist Folgendes durch die Verbände zu beachten:

  1. Zu Beginn eines jeden Jahres, spätestens bis zum 28.02. ist die Planung der bildungspolitischen Veranstaltungen dem Landesverband schriftlich mitzuteilen. Hierbei sind eine kurze Projektbeschreibung, sowie die voraussichtlichen förderfähigen Kosten der jeweiligen Maßnahme anzugeben. Der Landesverband kann zu einer früheren Planeinreichung auffordern. Bei geplanten Mehreinreichungen, die die Höhe des Grundbetrags des jeweiligen Verbandes übersteigen, ist mit dem Landesverband Rücksprache zu halten.
  2.  Ändert sich im Laufe des Jahres die Planung der bildungspolitischen Veranstaltungen, so ist dies dem Landesverband mitzuteilen. Darüber hinaus hat der Kreisverband (Vorsitzende) zum 30.09. noch nicht abgerechnete und für das 4. Quartal geplante Maßnahmen schriftlich zu bestätigen. Anderweitig wird der Grundbetrag angepasst.
  3. Durchgeführte Maßnahmen sind spätestens zwei Monate nach deren Beendigung abzurechnen.
  4. Spätestens bis zum 28.02. des Folgejahres bzw. einem durch eine gesonderte Aufforderung des Landesverbandes festgesetzten früheren Termin müssen sämtliche Anträge auf bildungspolitische Mittel mit allen dazugehörigen Belegen dem Landesverband vorgelegt werden. Nach diesem Termin eingereichte Unterlagen können grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt werden.

 

Mehreinreichungen werden mit bis zu 50 % – nach Maßgabe der Möglichkeiten des Landesverbandes ausgezahlt. Der Landesverband plant in seinem Haushalt die Zuschüsse an die Bezirks- und Kreisverbände ein, die sich als Anspruchssumme für alle Verbände zusammen ergibt. Die übrigen Mittel kann der Landesverband für eigene Maßnahmen einplanen. Dabei berücksichtigt der Landesverband angezeigte Mehreinreichungen.

Übersteigt die Summe der Einreichungen durch die Verbände die Summe der Grundbeträge (s.o.), hat der Landesverband mit seinem Bedarf insoweit Vorrang.

Bei der Zuweisung der für Mehreinreichungen zur Verfügung stehenden Mittel genießen diejenigen Verbände, die den obigen Ausführungen entsprechend handeln, Vorrang gegenüber nicht ordnungsgemäß handelnden Verbänden.

Verbände die den obigen Ausführungen (insbesondere Punkte 1. bis 4.) entsprechend handeln, können Mehreinreichungen mit einem bis um 30 Prozentpunkte erhöhten Satz bekommen. Diese Regelung ist spätestens im Jahr 2016 erneut zu beraten.

Abstimmung

Vortum der Antragkommission:
Annahme in der vorliegenden Fassung
Votum des Landestages:
Annahme in der vorliegenden Fassung