Kostenlose Ausgabe von Präservativen
Antragsteller:
Antrag
Der Landestag möge beschließen: Die Junge Union Rheinland-Pfalz spricht sich dafür aus, die Prävention von sexuell übertragbaren Krankheiten zu stärken und Kondome, sowie Femidome kostenfrei an junge Menschen unter 25 Jahren auszugeben.
Begründung
Das Thema der sexuellen Gesundheit ist angesichts von Unbekanntheit und Infektionszahlen von zunehmender Relevanz. Nach Schätzungen des RKIs leben in Deutschland Ende 2020 rund 91.400 Menschen mit HIV/AIDS – leider wieder mit steigender Tendenz . 7 von 10 Menschen sind mit HPV (Herpesviren) infiziert und wissen gar nichts davon . In der Gruppe der 20-25-jährigen Frauen sind 35% mit einem HPV-Hochrisikotyp infiziert . Mit der häufigsten Geschlechtskrankheit Chlamydien
infizieren sich nach Schätzungen alleine rund 300.000 Frauen in Deutschland pro Jahr . Hier wird die Dunkelziffer aufgrund von symptomlosen Verläufen weitaus höher geschätzt . Unbehandelt können neben dieser Krankheit auch eine Vielzahl weiterer sexuell übertragbarer Krankheiten (STIs) weitreichende Konsequenzen haben und beispielsweise zu Unfruchtbarkeit führen oder im schlimmsten Falle lebensgefährlich werden.
Kondome sind das einzige Kontrazeptiva (neben dem Femidom), welches neben der Verhütung wirksam vor sexuell übertragbaren Krankheiten schützt. Während hormonelle Verhütungsmittel, welche häufig mit Nebenwirkungen einhergehen, heutzutage bis zum 22. Lebensjahr von den Krankenkassen übernommen werden, ist der Kauf von Kondomen weiterhin eine Frage des Geldbeutels. Somit ist die kostenlose Verfügbarkeit von Kondomen unserer Meinung nach ein längst überfälliger Schritt zu mehr Prävention und sozialer Gerechtigkeit für Jugendliche. Eine kostenfreie Ausgabe von Kondomen stellt zunächst einen finanziellen Mehraufwand dar. Dieser relativiert sich jedoch, wenn man die Behandlungskosten von sexuell übertragbaren Erkrankungen unserem Ansatz gegenüberstellt. Die Therapien von HIV- und HCV-Infektionen sind heute zwar wirksam und verträglich, aber nach wie vor sehr kostenintensiv. Aus dieser Abwägung wurde 2019 die Präexpositionsprophylaxe für HIV ins Sozialgesetzbuch (SGB) V aufgenommen. Wir schlagen daher vor, § 24a SGB V entsprechend zu ändern und die entstehenden Kosten ggf. als versicherungsfremde Leistung über Steuermittel querzufinanzieren. Bei dieser Ausgestaltung würden sich Apotheken in besonderer Weise für die Ausgabe eignen. Das Netz öffentlicher Apotheken ist nach wie vor eng und sie verfügen über eine bestehende Infrastruktur, die die Abrechnung mit den Krankenkassen ermöglicht. Selbstverständlich ist klar, dass die Stärkung der sexuellen Gesundheit nur mit einer Ausweitung von Aufklärungsangeboten möglich ist. Für diese wollen wir uns in diesem Zusammenhang deutlich aussprechen. Durch die kostenfreie und unkomplizierte Ausgabe von Kondomen werden jedoch Zugangshürden gesenkt und ein unkomplizierter Zugang zu sicherem Geschlechtsverkehr gewährleistet.
Abstimmung
Vortum der Antragkommission:
Votum des Landestages:
Antragserledigung
Wer?
Was?