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Gesundheitssystem zwischen Wettbewerb und sozialer Aufgabe

01/12/2010

Antragsteller:

Landesvorstand

Antrag

Das solidarische Gesundheitssystem ist eine große Errungenschaft des deutschen Sozialstaates. Im 21. Jahrhundert stehen jedoch alle sozialen Sicherungssysteme vor immensen Aufgaben: Der demographische Wandel führt zu einer stärker werdenden Belastung der jungen Generation. Diese wird verschärft durch steigende Aufwendungen für immer älter werdende Menschen. Die Aufteilung in privat und gesetzlich Versicherte verliert mit dem Schlagwort „Zwei-Klassen-Medizin“ zunehmend an Akzeptanz. Auch wenn man das Gesundheitswesen nicht auf ausschließlich ökonomische Fragestellungen reduzieren darf, gewährleistet nur eine solide finanzielle Grundausstattung des Gesundheitssystems den Fortbestand für kommende Generationen.

Das Gesundheitssystem leidet dabei an einer im Grundsatz immer noch vorhandenen „Vollkasko-Mentalität“ der Versicherten. Wer einbezahlt hat, möchte – verständlicherweise – ein Maximum an Leistungen im Krankheitsfall aus dem solidarischen System zurückerhalten. Dem kann nur durch eine verstärkte Differenzierung zwischen verhaltensbedingten und anderen Krankheiten entgegengewirkt werden. Die bereits bestehenden Risikozuschläge müssen vor diesem Hintergrund konsequent ausgebaut werden. Es leuchtet nach wie vor nicht ein, dass die Solidargemeinschaft individuelles Fehlverhalten mitfinanzieren soll.

Prävention

Gesundheit muss deshalb verstärkt als Ergebnis eigener Anstrengungen verstanden werden. Ausgewogene Ernährung, regelmäßiger Sport und Gesundheitsvorsorge stellen zentrale Bestandteile eines gesunden Lebenswandels dar. Die bereits bestehenden Anreize, Vorsorgeuntersuchungen vornehmen zu lassen, müssen daher erweitert werden. Die bestehenden Anreize basieren dabei meistens auf einem Bonus-Prinzip, das sich ermäßigend auf den Beitrag auswirkt. Korrespondierend dazu, sollte ein Malus-Prinzip eingeführt werden, dass sich bei unterlassenen Vorsorgeuntersuchungen negativ auf den Beitragssatz auswirkt, wobei selbstverständlich begründete Ausnahmen zuzulassen sind. Besonders massive gesundheitliche Belastungen wie z.B. Rauchen, gefahrgeneigte Sportarten oder Risikoverhalten sollten ebenfalls mit einem Malus belastet werden, der jedoch von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich sein kann. Auch hier vertrauen wir auf mehr Wettbewerb im System.

Chronische Erkrankungen sind hingegen vollständig solidarisch zu finanzieren. Es entspricht dem christlichen Menschenbild und dem Subsidiaritätsgedanken, Menschen, die ohne eigenes Fehlverhalten erkranken, zu unterstützen.

Gesundheitsprämie

Die Einführung der Gesundheitsprämie sollte daher nach wie vor Ziel der CDU sein. Nur sie gewährleistet eine solide Grundfinanzierung der gesetzlichen Krankrenversicherung (GKV) und ermöglicht einen sozialen Ausgleich über das Steuersystem. Gleiche Beiträge bei gleichem Krankheitsrisiko sind gerecht und verorten die Umverteilung dahin, wo sie hingehört.

Zudem gewährleistet die Gesundheitsprämie, die unabhängig von der Lohnentwicklung ist, eine langfristige Planbarkeit im Gesundheitswesen. Vor dem Hintergrund bisheriger Einnahmeausfälle ist dies von zentraler Bedeutung.

Keine Angst vor Wettbewerb

Wettbewerb im Gesundheitssystem darf nicht länger mit dem fragwürdigen Argument der Zwei-Klassen-Medizin tabuisiert werden. Der Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV) muss deshalb erleichtert werden. Die GKV sollte sich auf Kernaufgaben beschränken und privaten Zusatzversicherungen mehr Raum ermöglichen.

Ein wesentlicher Gesichtspunkt ist auch die Kostentransparenz. Nur, wenn der gesetzlich versicherte Patient in Zukunft auch eine Rechnung erhält, werden die Kosten des Gesundheitssystems verdeutlicht und Kostenbewusstsein geschaffen.

Auch kommunale Krankenhäuser sollten weiter privatisiert werden, wobei dies für ein ländlich strukturiertes Land wie Rheinland-Pfalz immer ein Problem sein wird, denn die Gesundheitsvorsorge in der Fläche erfordert auch in kleineren Städten mitunter unrentable Häuser. Es wird deshalb anerkannt, dass eine umfassende Privatisierung nicht immer Ziel führend ist. Deshalb muss die Zusammenarbeit zwischen Krankenhäusern weiter vereinfacht werden und der Betrieb eines kommunalen Krankenhauses weiterhin möglich sein, wenn dies keine übermäßige Belastung des Gemeindehaushaltes darstellt.

Ärzteversorgung auf dem Land

Dass Wettbewerb auch versagen kann, zeigt sich insbesondere an der zunehmenden Landflucht der Ärzte. Auf dem Land gibt es übermäßig viele gesetzlich Versicherte, mitunter vorwiegend ältere Menschen und teilweise unzureichende medizinische Einrichtungen. Es muss deshalb in Rheinland-Pfalz ein Bonussystem für Landärzte eingeführt werden, das den Beruf gerade für Berufsanfänger attraktiver macht.

Auch die Notarztversorgung ist in weiten Teilen des Landes unzureichend. Insbesondere in grenznahen Regionen muss sie deshalb durch länderübergreifende Zusammenarbeit verbessert werden.

Abstimmung

Vortum der Antragkommission:
Annahme in der vorliegenden Fassung
Votum des Landestages:
Annahme in der vorliegenden Fassung