Fahrtkostenerstattung von Auszubildenden
Antragsteller:
Antrag
Der Landestag der JU Rheinland-Pfalz möge beschließen sich dafür einzusetzen, dass in Rheinland-Pfalz Auszubildende in einer dualen Berufsausbildung eine Fahrtkostenerstattung für Fahrten zur Berufsschule erhalten können.
Begründung
Auszubildende haben keinen Einfluss darauf, wo sich ihre jeweilige Berufsschule befindet. Dies führt dazu, dass einige von ihnen lange Wege zurücklegen müssen, um an ihrem Ausbildungsstandort zu erscheinen.
In einigen Fällen gibt es nur wenige oder sogar nur eine Bildungsstätte für bestimmte Hand-werksberufe in Rheinland-Pfalz, was die Situation noch herausfordernder macht. Die mit diesen langen Wegen verbundenen finanziellen Belastungen können potenzielle Interessenten abschrecken und die Chancengleichheit bei der Berufsausbildung gefährden.
Es sollte unser Ziel sein, dass jeder die Möglichkeit hat, seinen Traumberuf zu erlernen, unabhängig von seiner finanziellen Ausstattung oder der Lage der Berufsschule. Eine Möglichkeit, dies zu erreichen, wäre die Einführung einer Fahrtkostenerstattung für Auszubildende in Rheinland-Pfalz. Ähnlich wie Studierende die Möglichkeit haben, Semestertickets zu nutzen, sollten auch Auszubildende die Chance erhalten, Fahrtkosten erstattet zu bekommen. Dies würde die finanzielle Hürde, die einige junge Menschen von der Ausbildung abhält, erheblich verringern und die Chancengleichheit stärken.
Abstimmung
Vortum der Antragkommission:
Votum des Landestages:
Antragserledigung
Wer? Landesvorstand der JU Rheinland-Pfalz
Was? Verweis an die Kommission Infrastruktur