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Mittelfristige Gewährleistung einer zuverlässigen Stromversorgung in Deutschland durch konventionelle Netzreserve-Kraftwerke

31/01/2024

Antragsteller:

Junge Union Kreisverband Altenkirchen

Antrag

Der Landestag der JU Rheinland-Pfalz möge beschließen sich für eine Verlängerung der Verordnung zur befristeten Ausweitung des Stromerzeugungsangebotes durch Anlagen aus der Netzreserve („Stromangebotsausweitungsverordnung“, StaaV) um mindestens ein weiteres Jahr, sprich bis zum 30. April 2025, einzusetzen.

Begründung

Aufgrund des russischen Angriffskrieges in der Ukraine und den daraus erwachsenen Gaseng-pässen hat die Bundesregierung die Verordnung zur befristeten Ausweitung des Stromerzeugungsangebotes durch Anlagen aus der Netzreserve (StaaV) beschlossen, die zum 14. Juli 2022 in Kraft getreten und zum 1. Oktober 2022 abgeändert worden ist.

Durch diese Verordnung können Anlagen, die in der Netzreserve vorgehalten werden und die kein Erdgas zur Erzeugung elektrischer Energie einsetzen, bis zum 30. April 2024 befristet am Strommarkt teilnehmen, zur Lastdeckung beitragen und die Stromerzeugung mit Erdgas verdrängen bzw. ersetzen.

Grundsätzlich erscheint die Umsetzung jener Verordnung sinnvoll, um im Winter 2023/24 ausreichende Stromerzeugungskapazitäten durch konventionelle Energieträger herzustellen. Ferner wird ermöglicht, dass Kohlekraftwerke, denen bereits ein Kohleverfeuerungsverbot erteilt wurde, befristet an den Strommarkt zurückkehren können und damit zu einer sicheren Strom- und Fernwärmeversorgung beitragen.

In Anbetracht der unsicheren Lage auf dem Energiemarkt greift die bislang geltende Verordnung aber zu kurz. Es kann derzeit nicht abgeschätzt werden, wie sich die Gasmangellage und die hohen Rohstoffpreise im Verlaufe der Jahre 2024 und 2025 weiterentwickeln werden. Insbesondere die unsichere Lage im Nahen Osten könnte dazu beitragen, dass die Preise für Erdgas in den kommenden Monaten massiv ansteigen werden.

Erdgas sollte entsprechend auch weiterhin eingespart werden. Konsequenterweise sollte von einer Erdgasverstromung möglichst abgesehen werden.

Aus diesen Gründen erscheint es sinnvoll auch über den 30. April 2024 hinaus „gewappnet“ zu sein und den betreffenden Kohlekraftwerken eine mittelfristige Rückkehr an den Strom-markt bis mindestens zum 30. April 2025 zu ermöglichen. Dies würde die aktuell angespannte Lage auf dem bundesdeutschen Energiemarkt erheblich entspannen und für klare Verhält-nisse bei den Kraftwerksbetreibern, dem Großhandel und den Endverbrauchern sorgen.

Abstimmung

Vortum der Antragkommission:
Annahme in der vorliegenden Fassung
Votum des Landestages:
Annahme in der vorliegenden Fassung

Antragserledigung

29/01/2024

Wer? Landesvorstand der JU Rheinland-Pfalz

Was? Verweis an die Kommission Klimaschutz, Enerigie und Umwelt