Überarbeitung des Gesetzesentwurfs der Landesregierung für ein neues Landesjagdgesetz
Antragsteller:
Antrag
Der Landestag möge beschließen:
Die Junge Union Rheinland-Pfalz begrüßt die zwischenzeitlich erfolgte Rücknahme des Gesetzentwurfs der Landesregierung für eine Novellierung des Jagdrechts, um diesen umfassend zu überarbeiten. Sie fordert die Landesregierung auf, die Verbände der Jägerschaft von Anfang an sowie inhaltlich umfassend in den Überarbeitungsprozess einzubinden und den Gesetzesentwurf an dieser gewonnenen Expertise auszurichten. Ohne deren Akzeptanz ist das Gesetzgebungsverfahren einzustellen. Dieser Antrag ist auch auf dem Landesparteitag der CDU zu stellen.“
Begründung
Der Landesjagdverband RLP e.V., mit seinen 20 000 Mitgliedern, hat bereits eine Resolution beschlossen, in der die vollständige Rücknahme des Gesetzesentwurfs gefordert wird. Dieser Forderung schließt die Junge Union Rheinland-Pfalz sich an. Die Stellungnahme des LJVs wurde quasi gänzlich ignoriert. Auch andere Gremien lehnen den Entwurf entschieden ab, so wurde der Entwurf in einer gemeinsamen Arbeitssitzung im MUKEM durch alle Unteren Jagdbehörden und Kreisjagdmeister einstimmig abgelehnt. Das heißt nicht nur die Jägerschaft lehnt geschlossen diesen Entwurf ab, sondern auch die Verwaltungen.
Hier seien nur einige inhaltliche Punkte des Entwurfs genannt:
Tierschutz und Wildbiologie:
– Elterntierschutz soll ab November eingeschränkt werden
– Dam- und Muffelwild außerhalb von sog. Duldungsgebieten ohne Schonzeiten
– Regelungen zum fachgerechten Töten von schwerkrankem Wild sollen
eingeschränkt werden
Entkernung und Abschaffung des Reviersystems:
– Einführung neuer Begrifflichkeiten und Streichung des Jagdausübungsberechtigten schaffen Rechtsunsicherheit
– Der Entwurf entzieht den Jagdgenossenschaften in verfassungswidriger Weise das ihnen zugeordnete Jagdausübungsrecht
– Hegeverpflichtung wird abgeschafft, das verstößt gegen Art 22a GG
Ausweitung staatlicher Zugriffe:
– Das Jagdrecht wird an im öffentlichen Interesse liegende Zielsetzungen gebunden und nicht mehr als freiheitliche Eigentumsnutzung verstanden, Dies ist nicht mit Art. 14 GG vereinbar
– Abschussvereinbarungen sollen allein auf Basis fachbehördlicher Stellungnahmen und damit nach staatlichen Vorgaben erfolgen. Eine Abschussvereinbarung zwischen Pächter und Jagdrechtsinhaber entfällt
– Gegen diese Stellungnahmen kann man sich nicht wehren, sie sind als gegeben hinzunehmen
Abstimmung
Vortum der Antragkommission:
Votum des Landestages:
Antragserledigung
Wer? Landesvorstand der JU Rheinland-Pfalz
Was? Verweis an die Kommission Klimaschutz, Energie und Umwelt