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Innere Sicherheit

01/12/2010

Antragsteller:

Landesvorstand

Antrag

  1. Stärkere Berücksichtigung der gesundheitlichen Belastung der Polizeibeamten und
    -beamtinnen durch den geleisteten Wechselschichtdienst, in der Form, dass Polizeibeamten und -beamtinnen pro geleisteten Dienstjahr im Wechselschichtdienst einen Monat früher in Pension gehen können.
  2. Anhebung der Zulagen für Dienste zu ungünstigen Zeiten
  3. Stärkere polizeiliche Präsenz insbesondere zwischen 16.00 Uhr und 08.00 Uhr auf den Dienststellen im ländlichen Raum, durch eine höhere Anzahl von Beamten im Wechselschichtdienst.
  4. Gewährleistung einer Stärke von mindestens 10.000 Polizeibeamten und Polizeibeamtinnen.
  5. Aufnahme von Polizeibeamten und -beamtinnen in die Berufskrankheitenverordnung, analog dem Personal im Gesundheitsdienst, der Wohlfahrtspflege oder Mitarbeitern in Laboratorien.
  6. Einführung der Regelung, das Widersprüche gegen die Anordnungen von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen des Ordnungsamtes keine aufschiebende Wirkung haben (analog den Regelungen bei Polizeibeamten und -beamtinnen).
Votum des Landestages:
Annahme in der vorliegenden Fassung

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