Innere Sicherheit
01/12/2010
Antragsteller:
Landesvorstand
Antrag
- Stärkere Berücksichtigung der gesundheitlichen Belastung der Polizeibeamten und
-beamtinnen durch den geleisteten Wechselschichtdienst, in der Form, dass Polizeibeamten und -beamtinnen pro geleisteten Dienstjahr im Wechselschichtdienst einen Monat früher in Pension gehen können. - Anhebung der Zulagen für Dienste zu ungünstigen Zeiten
- Stärkere polizeiliche Präsenz insbesondere zwischen 16.00 Uhr und 08.00 Uhr auf den Dienststellen im ländlichen Raum, durch eine höhere Anzahl von Beamten im Wechselschichtdienst.
- Gewährleistung einer Stärke von mindestens 10.000 Polizeibeamten und Polizeibeamtinnen.
- Aufnahme von Polizeibeamten und -beamtinnen in die Berufskrankheitenverordnung, analog dem Personal im Gesundheitsdienst, der Wohlfahrtspflege oder Mitarbeitern in Laboratorien.
- Einführung der Regelung, das Widersprüche gegen die Anordnungen von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen des Ordnungsamtes keine aufschiebende Wirkung haben (analog den Regelungen bei Polizeibeamten und -beamtinnen).
Votum des Landestages:
Annahme in der vorliegenden Fassung